Hoffentlich eine Zeitungsente
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natürlich von der Bild-Zeitung (30. März 2004)

Unter der Überschrift: "Ausländer darf Zweitfrau nach Deutschland holen", konnte man darüber lesen, daß das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden hat daß auch die Zweitfrau eines Irak-Flüchtlings in Deutschland bleiben darf.
Der Fall: Ein Iraker floh 1996 nach Ludwigshafen, erhielt eine Aufenthaltsbefugnis. Seine beiden Ehefrauen (Hochzeiten im Irak 1977 und 1990) reisten 1999 gemeinsam nach. Die drei leben zusammen, das Standesamt erkannte beide Ehen an.
Aber: Die Stadtverwaltung erlaubte anfangs nur der Erstfrau, in Deutschland zu bleiben, die Zweitfrau (41) klagte - mit Erfolg.
Begründung der Richter: Es sei unzumutbar, in die Heimat zurückgeschickt zu werden, während der Ehemann mit seiner ersten Frau in Deutschland bleiben dürfe.
Sollte das keine "Zeitungsente" sein, gibt hoffentlich mal jemand den Richtern in Koblenz Nachhilfeunterricht zum Thema Bigamie.
In Folge dann das Thema "Strafvereitelung im Amt". In Folge Rechtsbeugung.
Oder haben wir es schon mit Richtern zu tun, die ihre Rechtsordnung von der nächsten Moschee erhalten?

Gleichzeitig findet sich in serjösen Zeitungen Info über endlich aufkeimende Widerstände zu einem Terrorzentrum in Esslingen (Moschee genannt),
Also auch positive Nachrichten.
Noch was Positives aus Lüneburg: Ein Pakistani bekam die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat. Jetzt ist bekannt geworden, daß er seit 10 Jahren eine zweite Ehefrau in seiner Heimat hat. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied: "Ihm fehlt es eindeutig an einer Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. " Es erkannte ihm die deutsche Staatsbürgerschaft ab.

Die Falle zum neuen Einwanderungsrecht

Es klingt Super, wenn zu vernehmen ist, daß auch die Bedrohung vor Genitalverstümmelung zu einem Bleiberecht bei uns führen soll.
Es sind die Mädels gemeint, welche davor flüchten.

Allerdings ergibt sich mit diesem Schutz eine böse Falle bezüglich der Genitalverstümmelung bei Buben, welche der auslösende Faktor für alle Schweinereien des Islam ist:
Es ist dann nicht mehr möglich, die Beschneidung von Buben Rechtlich als das zu behandeln, was es ist, nämlich eine Genitalverstümmelung.
Denn hiermit hätten alle Islamisten auf der Welt automatisch ein Bleiberecht in Deutschland!
Mit einer Regelung wie angekündigt wäre wenigen Mädels geholfen aber allen Islamisten auf der Welt  zugearbeitet.

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