Deutsches Patent- und Markenamt
schrieb am 24.3.2003 zum Thema:
KvPi
(Marke 302 60 072.8 / 36),
dass gegen die Eintragung dieser Marke gemaess § 41 des Markengesetzes
kein Widerspruch erhoben wurde.
Dass eine entsprechende Angabe in das Register aufgenommen wurde.
VON:
Markenstelle fuer Klasse 36.

Deutsches Patent- und Markenamt
schrieb am 6.6.2001 zum Thema:
KVPF
(Marke 300 80 058.4 / 36),
dass gegen die Eintragung dieser Marke gemaess § 41 des Markengesetzes
kein Widerspruch erhoben wurde.
Dass eine entsprechende Angabe in das Register aufgenommen wurde.
VON:
Markenstelle fuer Klasse 36.



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